Wohnung streichen bei Auszug: Das gilt!

Der Umzug steht bevor und man hat eine Menge Arbeit und Organisation vor sich. Oft ist ein Umzug auch mit viel Aufwand und Stress verbunden. Dazu kommt noch die Frage, wie die alte Wohnung hinterlassen werden muss. Müssen die Wände gestrichen werden? Dies hängt von Mietvertrag und gesetzlichen Vorschriften ab, denn das Streichen der Wände zählt zu den Schönheitsreparaturen. In diesem Artikel zum Thema Wände streichen haben wir wissenswerte Fakten und Informationen zusammengefasst.

Was steht im Mietvertrag?

Ist die verpflichtende Durchführung von Schönheitsreparaturen im Mietvertrag versehen, und wurde die Wohnung frisch renoviert an den Mieter übergeben, ist das Streichen der Wände verpflichtend. Enthält der Mietvertrag jedoch keine entsprechende Klausel, ist der Vermieter selbst für die anfallenden Schönheitsreparaturen verantwortlich.

Mieter dürfen entscheiden, wie sie Wände, Decken oder Türen farblich gestalten möchten, während sie in der Wohnung leben, müssen bunt gestrichene Wände jedoch wieder neutral färben, auch wenn dies nicht im Mietvertrag vermerkt ist. Dies wurde durch den BGH im Jahre 2013 festgelegt.

Keine Zeit – einen Maler in der Nähe beauftragen

Sind Wände, Türen, Fenster und Decken bunt gestrichen, oder ist man vertraglich verpflichtet, die Wohnung neu zu streichen, kann dies viel Zeit in Anspruch nehmen. Hat man keine Zeit, oder ist man handwerklich nicht besonders begabt, kann das Streichen schnell schiefgehen und ist mit viel Arbeitsaufwand verbunden. Die Arbeiten können auf eigene Kosten, natürlich auch durch einen Fachbetrieb übernommen werden. Über Portale wie Listando finden sich schnell Maler in Düsseldorf, Hamburg, Frankfurt, München sowie jeder anderen Stadt in Deutschland. Listando bietet die Option, Maler in der Umgebung zu vergleichen und durch ihre Profile, Preisvorstellungen und weitere Informationen einzusehen. Auch Kundenwebwertungen helfen dabei, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Wohnung in neutralen Farben streichen

Was sind eigentlich neutrale Farben? Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes muss man die Farbgestaltung so wählen, dass sie zu Stil und Einrichtung passt und von „möglichst vielen Mietinteressenten akzeptiert wird.“ Darunter versteht man generell dezente, helle und neutrale Farben die zu möglichst vielen Einrichtungsstilen passen. Man ist nicht verpflichtet, die Wohnung weiß zu streichen, denn das Gericht sah dies als eine unangemessene Benachteiligung dem Mieter gegenüber an.

Klauseln auf Gültigkeit überprüfen

Einige Klauseln, die Renovierung und Schönheitsreparaturen betreffen, wurden gesetzlich verabschiedet. Sind Klauseln im Mietvertrag unzulässig formuliert oder veraltet und heute nicht mehr gültig, ist der Mieter nicht verpflichtet die Wohnung zu streichen. Der Vermieter kann den Mieter nicht vertraglich dazu verpflichten, das Streichen von einem Fachmann durchführen zu lassen. Hat man die Wohnung in einem renovierten Zustand erhalten, ist es häufig notwendig, die Wände neu zu streichen. Wenn die Wände nicht mehr in gutem Zustand sind und einen neuen Anstrich vertragen könnten, ist man verpflichtet, die Wände neu zu streichen oder sie von einem Fachmann streichen zu lassen. Überprüfe auch die Klauseln des Mietvertrags, Farbklauseln, schwammige Formulierungen, starre Fristen und Anordnungen zu Art der Ausführungen sind weder erlaubt noch rechtlich gültig.

Schon gestrichen doch nicht verpflichtet?

Viele Menschen sind sich den neuen Regelungen und ihren Rechten nicht bewusst und streichen die Wohnung in der Annahme, dass sie dazu verpflichtet sind. Stellt es sich heraus, dass dies nicht der Fall sei und man gar nicht die Wohnung hätte streichen müssen hat man Anspruch auf Schadenersatz. Dies wurde in einem Urteil der BGH 2009 gesetzlich festgelegt.

Der Umfang der Kostenrückerstattung sieht Entschädigungen für Materialkosten, eigene investierte Zeit und Kosten für potenzielle Helfer. Hier gilt: sich im Voraus informieren, um diese Situation zu vermeiden. Deshalb ist es wichtig, den Mietvertrag gründlich durchzugehen, um ungültige Klauseln nicht zu übersehen. Wenn nötig, kann man den Mietvertrag durch einen Anwalt überprüfen lassen, welcher sich den gesetzlichen Regelungen und ungültige Klauseln bewusst ist.